Das erste Kinderkonto: Finanzielle Unabhängigkeit Schritt für Schritt fördern
Ein Kinderkonto ist eine sinnvolle Einrichtung, um seinem Kind schon früh eine finanzielle Grundlage zu schaffen und es für das Thema „Geld“ zu sensibilisieren. Dieser Artikel zeigt, worauf es beim Kinderkonto ankommt und welche Vorteile es für Kind und Eltern hat.
Das passende Kinderkonto finden und worauf man achten sollte
Wer das beste Girokonto für Kinder finden möchte, sollte die Angebote verschiedener Anbieter miteinander vergleichen. Ein Kinderkonto zeichnet sich dadurch aus, dass es auf den Namen des Kindes läuft und vom Vermögen der Eltern entkoppelt ist. Auch wenn die Eltern eine Vollmacht haben, gehört das Geld auf dem Konto immer dem Kind.
Manche Banken bieten Kinderkonten schon ab Geburt an, manche anderen erst ab dem 7. oder sogar erst ab dem 14. Lebensjahr. Es kommt also darauf an, wie alt das Kind bereits ist. Zudem ist die Kontoführung bei Kinderkonten bei den meisten Banken kostenlos. Es können aber zusätzliche Kosten anfallen, wenn eine bestimmte Buchungsanzahl pro Monat überschritten wird.
Soll das Kind vom Konto Geld abheben können, sollte darauf geachtet werden, dass die Bank über ein Automatennetzwerk verfügt oder Mitglied in einem Bankenverbund ist, sodass die Nutzung von Geldautomaten kostenlos ist.
Weiteres Entscheidungskriterium ist, ob ein Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonto eröffnet werden soll. Das Girokonto hat klar den Vorteil, dass das Kind davon Geld abheben und es nutzen kann, um sich kleine Wünsche zu erfüllen.
Ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto eignet sich besser, wenn das Geld lediglich gespart werden soll, weil es dort mehr Zinsen gibt als auf einen Girokonto. Festgeld wird für einen bestimmten Zeitraum angelegt und ist erst nach Ablauf dieses Zeitraums wieder zugänglich. Meist muss dort ein Mindestanlagebetrag eingezahlt werden.
Warum ist ein Kinderkonto sinnvoll?
Ein Kinderkonto hat sehr viele Vorteile – für die Eltern wie den Nachwuchs gleichermaßen. Ein Kinderkonto wird zwar von den Eltern eröffnet, läuft aber auf den Namen des Kindes. Sämtliches Geld, was sich dort auf dem Konto befindet, gehört demnach auch dem Kind und nicht den Eltern.
Separater Steuerfreibetrag & Entkopplung vom Elternvermögen
Das Geld auf dem Kinderkonto ist vom Vermögen der Eltern entkoppelt. Das heißt, die Eltern können einen separaten Freistellungsauftrag für das Kind stellen. Das Geld auf dem Kinderkonto ist somit bis zum Steuerfreibetrag nicht zu versteuern. Das verringert die Steuerlast der Eltern, denn wenn sie ein Konto für das Kind auf ihren Namen führen würden, wären die Zinsen auf die Erträge zu versteuern.
Das Geld auf dem Kinderkonto darf bei einer Privatinsolvenz der Eltern nicht als Insolvenzmasse herangezogen oder verpfändet werden. Im Falle einer Scheidung geht es ebenfalls nicht in die Scheidungsmasse ein.
Kind lernt mit Geld umzugehen
Für das Kind ist ein eigenes Konto sehr nützlich, denn schon ab dem 7. Lebensjahr ist es dazu berechtigt, das Konto aktiv zu nutzen. Handelt es sich dabei um ein Girokonto, kann es beispielsweise Geld am Automaten abheben und im Rahmen des Taschengeldparagrafen für kleine Anschaffungen ausgeben, z.B. für Süßigkeiten oder Spielzeug.
Da ein Kinderkonto grundsätzlich keinen Dispo hat, weil Minderjährige in Deutschland keinen Kredit aufnehmen dürfen, kann das Konto nur auf Guthabenbasis geführt werden. Das Kind lernt so also schon früh, dass es nur so viel Geld ausgeben kann, wie auf dem Konto vorhanden ist. Das fördert einen guten Umgang mit Geld und kann dazu beitragen, dass das Kind später nicht in eine Schuldenfalle gerät.
Geldgeschenke & Taschengeld gehen direkt ans Kind
Möchten die Eltern, Großeltern, andere Verwandte oder Freunde dem Kind ein Geldgeschenk überreichen, können sie das direkt auf das Kinderkonto einzahlen. So müssen die Eltern nicht als Mittelsmann fungieren und haben weniger Stress beim Sortieren ihrer Finanzen.
Zudem kann auch das monatliche Taschengeld auf das Kinderkonto eingezahlt werden, was ebenfalls einen Lerneffekt hat: Das Kind sieht, dass immer an einem bestimmten Tag im Monat Geld auf das Konto eingeht, was es dann entweder ausgeben oder ansparen kann – genau wie es später auch mit dem Gehalt funktioniert.
Kinderkonto kann während der Ausbildung weitergeführt werden
Wird das Kind volljährig, kann das Kinderkonto bei den meisten Banken in ein Erwachsenenkonto umgewandelt werden – muss aber nicht. Ist das Kind noch in der Ausbildung oder beginnt es ein Studium, kann es das Kinderkonto weiter als solches nutzen und oft kostenlos weiterführen. Die Bank bezeichnet es dann als Schüler-, Azubi- oder Studentenkonto.
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